Drohnenflug bei Nacht mit dem richtigen Licht? Jawohl! In einigen Bundesländern nicht lizenzierbar und generell darf man nach Einbruch der Dunkelheit nicht fliegen. Wenn Sie eine Drohne nach Sonnenuntergang starten wollen, brauchen Sie einen guten Grund, eine Aufstiegserlaubnis und die richtige Beleuchtung. Fliegen bei Nacht nur zum Spaß ist nicht möglich und gefährdet auch den Versicherungsschutz. Eine Aufstiegserlaubnis erhalten Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Aber nur, wenn Sie einen guten Grund haben, nachts zu fliegen.
So wie wir für unseren UseCase.
Einige Eindrücke von unserem Flug bei Nacht:
Genau wie Flugzeuge sollen auch Drohnen während eines Fluges bei Nacht mit Positions- und Kollisionswarnlichtern ausgestattet sein.
Mit anderen Worten:
Für einen Drohnenflug bei Nacht mit dem richtigen Licht benötigen Sie folgendes:
Rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
Grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
Weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links und nach rechts über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben und unten scheint.
Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder Blinklichter sein und müssen eine vorgeschriebene Lichtstärke aufweisen. Das rote und grüne Licht muss mindestens 5 Candela und das weiße Hecklicht mindestens 3 Candela stark sein. Die gesetzlichen Vorschriften zu den Positions- und Zusammenstoß-Warnlichtern findet man in § 2 LuftVOAnl 1 und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012.
Die richtige Beleuchtung gibt es bei uns zu kaufen. Melden Sie sich einfach. Wir beraten Sie gerne!